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Ski- und Rodelpisten

Ab 01.01.2022 gelten neue Regeln auf den Ski- und Rodelpisten in Italien und Südtirol

01.01.2022
  • Versicherungspflicht für alle Skifahrenden auf der Piste
  • Hohe Strafen für alkoholisierte Skifahrende
  • Erweiterte Helmpflicht für Minderjährige

Versicherungspflicht für alle Skifahrenden auf der Piste
Ab Januar 2022 müssen alle Skifahrenden, die einen Skipass kaufen, über eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt, verfügen. Wichtig: Skifahrende müssen eine schriftliche Bestätigung der Privat-Haftpflichtversicherung mitführen. Die mitversicherten Personen (z. B. Ehe-/Partner oder Kinder) müssen darin namentlich genannt sein. Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs ist, muss mit Bußgeldern von bis zu 150 € und dem Entzug des Skipasses rechnen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Tages-Police gemeinsam mit dem Skipass abzuschließen.

Hohe Strafen für alkoholisierte Skifahrende
Alkoholisierte Skifahrerinnen und Skifahrer müssen auf Italiens Pisten mit hohen Geldbußen rechnen. Ab Januar 2022 können daher ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille Bußgelder zwischen 250 und 1.000 € verhängt werden. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden.

Erweiterte Helmpflicht für Minderjährige
Um das Verletzungsrisiko auf der Piste zu reduzieren, gilt in Südtirol und Italien eine erweiterte Helmpflicht. Die Regel zum Tragen eines geeigneten Kopfschutzes (CE-zertifiziert) gilt für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis 18 Jahre.

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